Motorrad-Führerschein – Wir bringen dich sicher zum Ziel

Spaß und Motivation
Der persönliche Kontakt zu jedem Fahrschüler ist uns wichtig. Lernziele werden so individuell angepasst und Schwächen gemeinsam verbessert. Der theoretische Unterricht ist stets abwechslungsreich und unterhaltsam.

Immer aktuell
Wir setzen auf die Synergien neuester Lerntechniken kombiniert mit den Inhalten der klassischen praktischen Fahrausbildung. Auf Wunsch wird Deine Fahrstunde auf Video aufgezeichnet und am Ende der Fahrt gemeinsam besprochen.

Ausgebildetes Personal
Unsere Fahrlehrer sind nicht nur Profi-Motorradfahrer und begleiten dich gerne mit dem Motorrad sondern auch alle pädagogisch geschult. Sie wissen mit den anfänglichen Ängsten der Fahrschüler umzugehen und verlieren auch in hitzigen Situationen nicht den kühlen Kopf.

Alle Informationen zur Führerscheinklasse
AM, A1, A2 und A

AM
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

A1
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

A2
Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

A
Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge

15 Jahre
Nach Ablauf dieser Frist mußt Du einen neuen Führerschein beantragen, aber keine neue Fahrprüfung absolvieren.

AM 15 Jahre
A1 16 Jahre
A2 18 Jahre
A 20 Jahre (stufenweiser Zugang), 24 Jahre (Direkteinstieg), 21 Jahre (Trikes über 15 kW)

Ja, AM: Seetest, A1, A2 und A beides.
Der Erste Hilfe Kurs und der Seetest kann direkt bei uns erfolgen.

Du wirst an 2 Terminen Abends oder am Samstag den Sonderunterricht der Klasse A machen.  Bei diesen Unterrichten erfährst Du ALLES, was Du als Zweiradfahrer besonders wissen musst.

Grundstoff: 6 Doppelstunden á 90 min
Klassenspezifischer Stoff: 4 Doppelstunden á 90 min

Du wirst als erstes in die Technik von dem Zweirad eingewiesen. Dann beginnst du mit einfachen Fahrübungen und den Grundfahraufgaben. Wenn Du da fit bist gehts in die Stadt und auf die Landstraßen. Bei den Sonderfahrten gehts an den Edersee, auf den Meißner, zur Burg Hanstein, nach Hemeln, Willingen  oder sonst eine schöne Location wo wir Biker treffen. Da wird dich dein Fahrlehrer mit dem Motorrad begleiten.

Grundausbildung: Keine Mindestanzahl

Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 min
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 min
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 min

Aktuelle Preise erfährst du direkt bei uns:
Telefon: 0561 602 907 71
info@kvi-fahrschulen.de

Der Zweiradunterricht findet von ende März bis Oktober statt. Von der Anmeldung bis zum Führerschein musst Du mindesten 8 Wochen einplanen, je nach dem wie lange Deine Führerscheinstelle benötigt um deinen Antrag zu bearbeiten.

Tipp:  Mache im Januar oder Februar dein Ausbildungsvertrag bei der KVI und stelle da auch den Antrag bei deiner zuständigen Führerscheinstelle.

Es gibt leider keine Fördermöglichkeiten.

Das lernst du bei uns:

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum sicheren,
verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer.

Ab sofort haben erfahrene Autofahrer eine einfache und kostengünstige Möglichkeit Motorrad zu fahren.

Mit dem Führerschein B196, kannst Du Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder bis 125 cm³,  fahren.

  • Fahrerschulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten á 90 Minuten
  • Keine theoretische und keine praktische Prüfung erforderlich
  • B196 gilt nur in Deutschland

Nach einer Fahrerschulung können jetzt auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland gefahren werden, ohne dass die dafür vorgeschriebene vollständige Ausbildung durchlaufen werden muss. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.

Durch die Neuregelung können bereits erfahrene Autofahrer ihren Pkw-Führerschein relativ einfach und preiswert auf leichte Motorräder erweitern und sich damit eine zusätzliche Mobilitätsoption verschaffen.

Voraussetzung für die Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselziffer 196:

  • Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
  • Mindestalter 25 Jahre

B 196 – Berechtigung gilt nur in Deutschland!

Da es sich bei B 196 um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert!

Wir freuen uns auf Dich

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