LKW-Führerschein – Persönliche Betreuung von Anfang an

Spaß und Motivation
Der persönliche Kontakt zu jedem Fahrschüler ist uns wichtig. Lernziele werden so individuell angepasst und Schwächen gemeinsam verbessert. Der theoretische Unterricht ist stets abwechslungsreich und unterhaltsam.

Immer aktuell
Wir setzen auf die Synergien neuester Lerntechniken kombiniert mit den Inhalten der klassischen praktischen Fahrausbildung. So trainiert man nicht etwa nur am Fahrsimulator, sondern nach einigen Stunden geht es selbstverständlich auf die Straße.

Ausgebildetes Personal
Unsere Fahrlehrer sind nicht nur Profi-LKW Fahrer sondern auch alle pädagogisch geschult. Sie wissen mit den anfänglichen Ängsten der Fahrschüler umzugehen und verlieren auch in hitzigen Situationen nicht den kühlen Kopf.

Alle Informationen zur Führerscheinklasse
C, CE, C1 und C1E

Klasse C

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und

  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

Klasse CE

Zugfahrzeuge der Klasse C in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kg

Klasse C1

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und

  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Klasse C1E

Zugfahrzeuge der Klasse C1 einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und

  • einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg.

Bei der Ersterteilung ist  folgendes erforderlich:

Erste Hilfe Kurs von mindestens 9 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten.
Kannst Du direkt bei und in der Fahrschule machen. Hier gehts zu den Terminen vom Erste Hilfe Kurs.

Für die Klasse C
benötigst du die Fahrerlaubnis der Klasse B
Mindestalter 21 Jahre
Ausnahme 18 Jahre ist bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer/in
siehe auch bei „Was muss ich tun, damit ich gewerblich fahren darf“

Für die Klasse CE
benötigst du die Fahrerlaubnis der Klasse C (Die Ausbildung CE kann auch in der Kombination mit C gemacht werden, für die Ausbildung ist die Voraussetzung die Fahrerlaubnis der Klasse B)

Für die Klasse C1
benötigst du die Fahrerlaubnis der Klasse B
Mindestalter 18 Jahre

Für die Klasse CE1
benötigst du die Fahrerlaubnis der Klasse C1 (Die Ausbildung CE1 kann auch in der Kombination mit C gemacht werden, für die Ausbildung ist die Voraussetzung die Fahrerlaubnis der Klasse B)

Klasse C, CE, C1 und C1E wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Damit du Gewerblich fahren darfst benötigst Du einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) bis zum 23.05.2021 die Schlüsselzahl 95 im Führerschein.

Möglichkeit 1: beschleunigte Grundqualifikation
Wenn du die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, nimmst du an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden in unserer Fahrschule teil.
Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitzen von dir zuständigen IHK.

Mindestalter bei C und CE 21 Jahre alt.
Mindestalter be C1 und C1E 18 Jahre alt

Möglichkeit 2: Ausbildung Berufskarftfahrer/in
Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer/in beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre in einem Transportunternehmen.
Du beherrschen sämtliche technische Einrichtungen deiner Fahrzeuge. Du kennst dich aus mit den Bestimmungen der Verkehrssicherheit oder des nationalen und internationalen Güterverkehrs, wissen, wie du spezielle Güter richtig behandelst oder Beförderungsverträge korrekt abschließen.
Ein Job mit Verantwortung.

Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerinnen:

  • führen Fahrten des Gütertransports unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und umweltschonenden Aspekten durch,
  • wenden nationale und internationale Rechtsvorschriften und Sozialvorschriften des Straßenverkehrs an,
  • kontrollieren, warten und pflegen die Fahrzeuge,
  • bereiten die Fahrzeuge für den Transport von Gütern vor, nehmen das Transportgut an, sichern die Ladung und prüfen die mitzuführenden Papiere,
  • ergreifen Maßnahmen zur Beseitigung von Störungen an Fahrzeugen,
  • verhalten sich bei Unfällen und Zwischenfällen situationsgerecht, insbesondere sichern sie Unfall- und Gefahrenstellen ab und leisten Erste Hilfe,
  • beschaffen Informationen, werten diese aus, stimmen Termine ab und organisieren die Fahrten unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte.

Am Ende der Ausbildung ist eine Prüfung bei der IHK abzulegen.

Mindestalter bei C, CE, C1 und C1E 18 Jahre.

Du wirst an mehreren Termine (kommt auf die Klasse an, die du erwerben willst) Abends oder am Samstag den Sonderunterricht der Klasse C, CE, C1 oder C1E besuchen. Bei diesen Unterrichten erfährst Du ALLES, was Du als LKW Fahrer besonders wissen musst. Außerdem nimmst du 6 mal bei den Grundthemen teil, hier kannst du Mo – Do jeweils um 18:00 Uhr und am Mi und Freitag um 10:15 Uhr teilnehmen.

Wieviel Theoriestunden sind Pflicht?
Grundstoff: 6 Doppelstunden a 90 min.

zusätzlich für die
Klasse C: 10 Doppelstunden a 90 min.
Klasse CE: 4 Doppelstunden a 90 min.
Klasse C1: 6 Doppelstunden a 90 min.
Klasse C1E: 4 Doppelstunden a 90 min.

Du wirst als erstes in die Technik von dem LKW eingewiesen, damit Du selbständig die Abfahrtkontrolle durchführen kannst. Dann beginnst du mit einfachen Fahrübungen um dich mit der Fahrzeuggröße vertraut zu machen.

Als nächstes lernst du den LKW und den LKW mit Anhänger rückwärts zu fahren sowie das An und Abhängen.

Wenn du da fit bist gehts in die Stadt in enge Ecken, auf die Landstraße und Autobahn. Wenn du dann die Fähigkeiten hast, das Fahrzeug sicher an dein Ziel alleine zu bringen, machst du die Prüfung, die zu diesem Zeitpunkt eine Kleinigkeit für dich ist.

Wieviel Praxisstunden sind Pflicht?
Grundausbildung: keine Mindestzahl

Besondere Ausbildungsfahrten B auf BE
B  auf C1
C1 auf C
C1 auf C1E
B auf C
C auf CE
C1 und C1E
in einem gemeinsamen
Ausbildungsgang
C und CE
in einem gemeinsamen
Ausbildungsgang
Solo Zug Gesamt Solo Zug Gesamt
Schulung auf Bundes- oder Landstraße
(Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)
3 5 1 3 4 3 5 8
Schulung auf Autobahnen
oder auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben.
1 2 1 1 2 1 2 3
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 1 3 0 2 2 0 3 3

Hier kommt es darauf an, welche Fahrerlaubnis du erwerben und ob du auch gewerblich fahren willst. Dafür gibt es auch einige Fördermöglichkeiten. Für Informationen wähle einfach die 0561 602 90 771 oder benutze das Kontaktformular.

Unter bestimmten Vorraussetzungen unterstützt das Jobcenter, gesetzliche Unfallversicherung und die Rentenversicherung Deine Fahrerlaubnis. Wir sind ein zugelassener Ausbildungsbetrieb nach AZAV. Spreche einfach unser Personal an. Vielleicht unterstützt auch dein Arbeitgeber dein Führerschein, einfach mal dein Chef fragen. Oder du bist bei der Feuerwehr oder dem THW, bei den Hilfsorganisationen werden auch immer LKW Fahrer benötigt und bei der Finanzierung unterstützt.

Das lernst du bei uns:

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum sicheren,
verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer.

Wir freuen uns auf Dich

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