Bus-Führerschein – Persönliche Betreuung von Anfang an

Spaß und Motivation
Der persönliche Kontakt zu jedem Fahrschüler ist uns wichtig. Lernziele werden so individuell angepasst und Schwächen gemeinsam verbessert. Der theoretische Unterricht ist stets abwechslungsreich und unterhaltsam.

Immer aktuell
Wir setzen auf die Synergien neuester Lerntechniken kombiniert mit den Inhalten der klassischen praktischen Fahrausbildung. So trainiert man nicht etwa nur am Fahrsimulator, sondern nach einigen Stunden geht es selbstverständlich auf die Straße.

Ausgebildetes Personal
Unsere Fahrlehrer sind nicht nur Profi-Busfahrer sondern auch alle pädagogisch geschult. Sie wissen mit den anfänglichen Ängsten der Fahrschüler umzugehen und verlieren auch in hitzigen Situationen nicht den kühlen Kopf.

Alle Informationen zur Führerscheinklasse
D und DE

Klasse D
Kraftfahrzeuge

  • die gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

Klasse DE
Zugfahrzeuge der Klasse D in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kg

Mindestalter 24 Jahre für D und DE
1. Ausnahme: 18 Jahre während und nach der Berufsausbildung Berufskraftfahrer/in im Linienverkehr bis zu 50 km.
2. Ausnahme: 20 Jahre während und nach der Berufsausbildung Berufskraftfahrer/in.
3. Ausnahme: 21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation §4 Abs. 1 BKrQK oder beschleunigter Grundqualifikation §4 Abs. 2 BKrQK im Linienverkehr bis 50 km.
4. Ausnahme: 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation und Prüfung §4 Abs. 2 BKrQK

siehe auch bei „Was muss ich tun, damit ich gewerblich fahren darf“

Bei der Ersterteilung ist  folgendes erforderlich:

Erste Hilfe Kurs von mindestens 9 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten.
Kannst Du direkt bei und in der Fahrschule machen. Hier gehts zu den Terminen vom Erste Hilfe Kurs.

Für die Klasse D benötigst du die Fahrerlaubnis der Klasse B
Für die Klasse DE benötigst du die Fahrerlaubnis der Klasse D (die Ausbildung DE kann auch in der Kombination mit D gemacht werden, für die Ausbildung ist die Voraussetzung die Fahrerlaubnis der Klasse B)

Klasse D und DE wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Zusätzlich kommt jedoch ab dem 50. Lebensjahr die Notwendigkeit hinzu, die besonderen Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsvermögen, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und der Reaktionsfähigkeit zu erfüllen.

Damit du Gewerblich fahren darfst benötigst Du einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) bis zum 23.05.2021 die Schlüsselzahl 95 im Führerschein.

Möglichkeit 1: beschleunigte Grundqualifikation
Wenn du die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, nimmst du an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden in unserer Fahrschule teil.
Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitzen von dir zuständigen IHK.
Mindestalter bei D und DE 21 Jahre alt.

Möglichkeit 2: Ausbildung Berufskarftfahrer/in
Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer/in beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre in einem Unternehmen für Personentransport.
Du beherrschen sämtliche technische Einrichtungen deiner Fahrzeuge. Du kennst dich aus mit den Bestimmungen der Verkehrssicherheit oder des nationalen und internationalen Personenverkehrs.
Ein Job mit Verantwortung.

Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerinnen:

  • führen Fahrten des Personenverkehrs unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und umweltschonenden Aspekten durch,
  • wenden nationale und internationale Rechtsvorschriften und Sozialvorschriften des Straßenverkehrs an,
  • kontrollieren, warten und pflegen die Fahrzeuge,
  • bereiten die Fahrzeuge für den Transport von Personen vor, nehmen das Gepäck an, sichern die Ladung und prüfen die mitzuführenden Papiere,
  • ergreifen Maßnahmen zur Beseitigung von Störungen an Fahrzeugen,
  • verhalten sich bei Unfällen und Zwischenfällen situationsgerecht, insbesondere sichern sie Unfall- und Gefahrenstellen ab und leisten Erste Hilfe,
  • beschaffen Informationen, werten diese aus, stimmen Termine ab und organisieren die Fahrten unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte.

Am Ende der Ausbildung ist eine Prüfung bei der IHK abzulegen.

Mindestalter bei D und DE 18 Jahre.

Du wirst an mehreren Terminen den Sonderunterricht der Klasse D machen.  Bei diesen Unterrichten erfährst Du ALLES, was Du als Bus Fahrer/in besonders wissen musst. Außerdem nimmst du 6 mal bei den Grundthemen teil, dies kannst du Mo – Do jeweils um 18:00 Uhr und am Mi und Freitag um 10:15 Uhr machen.

Wieviel Theoriestunden sind Pflicht?
Grundstoff: 6 Doppelstunden a 90 min.

zusätzlich für die
Klasse D: 18 Doppelstunden a 90 min.

Wenn du schon die Klasse C, CE, C1, C1E oder D1 hast verringert sich die Theoriestunden.

Du wirst als erstes in die Technik von dem Bus eingewiesen, damit Du selbständig die Abfahrtkontrolle durchführen kannst. Dann beginnst du mit einfachen Fahrübungen um dich mit der Fahrzeuggröße vertraut zu machen.

Als nächstes lernst du den Bus und den Bus mit Anhänger rückwärts zu fahren sowie das An und Abhängen.

Wenn du da fit bist gehts in die Stadt in enge Ecken, auf die Landstraße und Autobahn. Wenn du dann die Fähigkeiten hast, das Fahrzeug sicher an dein Ziel alleine zu bringen, machst du die Prüfung, die zu diesem Zeitpunkt eine Kleinigkeit für dich ist.

Wieviel Praxisstunden sind Pflicht?

Vorbesitz der
Klasse(n)
Dauer des
Vorbesitzes
Grund-
ausbildung
Überland Autobahn Nachtfahrt
C C mehr als
2 Jahre
7 8 4 3
C C bis
2 Jahre
14 16 8 6
B/C1 B oder C1 mehr als
2 Jahre
33 12 8 5
B/C1 B oder C1 bis
2 Jahre
45 22 14 8
D1 20 5 5 5
D 4 3 1 1

Hier kommt es darauf an, welche Fahrerlaubnis du erwerben willst und ob du auch gewerblich fahren willst. Dafür gibt es auch einige Fördermöglichkeiten. Für Informationen wähle einfach die 0561 602 90 771 oder benutze das Kontaktformular.

Unter bestimmten Vorraussetzungen unterstützt das Jobcenter, gesetzliche Unfallversicherung und die Rentenversicherung Deine Fahrerlaubnis. Wir sind ein zugelassener Ausbildungsbetrieb nach AZAV. Spreche einfach unser Personal an.

Wenn du Busfahrer/in werden willst, wird oft die Investition für den Führerschein von dem Unternehmen übernommen, die Dich als Busfahrer/in einstellen wollen

Das lernst du bei uns:

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum sicheren,
verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer.

Wir freuen uns auf Dich

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